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NEWS: 22. März 2007

Begabtenförderung berufliche Bildung – Finanzielle Unterstützung für die „Karriere mit Lehre“

Seit 1991 unterstützt das Förderprogramm der Bundesregierung „Begabtenförderung berufliche Bildung“ gezielt begabte junge Absolventinnen und Absolventen einer Berufsausbildung bei ihrer „Karriere mit Lehre“ mit einem Weiterbildungsstipendium. Finanziert wird das Programm vom Bundesministerium für Bildung und Forschung. Durchgeführt wird es von den Kammern und zuständigen Stellen für Berufsbildung.

Wer kann gefördert werden?

Bewerben um ein Weiterbildungsstipendium der Begabtenförderung berufliche Bildung kann sich, wer

  • eine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf auf der Grundlage des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO) abgeschlossen hat,
  • die Berufsabschlussprüfung mit mindestens 87 Punkten bzw. der Durchschnittsnote 1,9 oder besser bestanden hat
  • oder
  • bei einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb unter die ersten Drei gekommen ist
  • oder
  • ihre/seine Qualifikation durch einen begründeten Vorschlag des Arbeitgebers oder der Berufsschule nachweisen kann,
  • weder Student/in noch Hochschulabsolvent/in ist,
  • zum Aufnahmezeitpunkt jünger als 25 Jahre ist.
    - Es besteht die Möglichkeit einer Aufnahme auch nach Vollendung des 25. Lebensjahres,
    - wenn Anrechnungszeiten, wie z.B. Grundwehr- oder Zivildienst, Mutterschutz oder Elternzeit nachgewiesen werden können. Die Anrechnungsfähigkeit dieser Zeiten ist auf drei Jahre begrenzt.

Was wird gefördert?

Förderfähig sind anspruchsvolle – in der Regel – berufsbegleitende Maßnahmen:

  • der Erwerb fachbezogener beruflicher Qualifikationen,
  • die Vorbereitung auf Prüfungen der beruflichen Aufstiegsfortbildung (z.B. Meister/in, Techniker/in, Betriebswirt/in, Fachwirt/in, Fachkaufmann/Fachkauffrau),
  • der Erwerb fachübergreifender und allgemeiner beruflicher oder sozialer Kompetenzen (z.B. Fremdsprachen, EDV, kommunikative Fertigkeiten, Konflikt- und Projektmanagement).

Bereits begonnene Weiterbildungen können nicht gefördert werden.

Wie hoch und wie lange wird gefördert?
Über einen Zeitraum von max. drei Jahren können die Stipendiaten/Stipendiatinnen Zuschüsse von jährlich bis zu 1.700,00 Euro für anspruchsvolle Weiterbildungen beantragen; in drei Jahren also insgesamt bis zu 5.100,00 Euro. Der Eigenanteil beträgt 20% der Kosten – höchstens jedoch 180,00 Euro pro Förderjahr.

Wo kann man sich bewerben?

Ansprechpartnerin in allen Fragen der Begabtenförderung berufliche Bildung ist die Stelle, bei der das Ausbildungsverhältnis einer/s Bewerberin/s eingetragen war. Die Rechtsanwaltskammer Stuttgart ist eine dieser Stellen. Zuständige Sachbearbeiterin ist Frau Rauleder-Roelle (Email: rauleder-roelle@rak-stuttgart.de). Die RAK Stuttgart führt das Förderprogramm im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung nach dessen Richtlinien durch, wählt ihre Stipendiatinnen und Stipendiaten aus, berät diese, entscheidet über die Förderfähigkeit beantragter Weiterbildungen und zahlt die Fördermittel aus.

Neue Stipendiatinnen und Stipendiaten nehmen wir jeweils ab 02.01. eines Jahres auf. Bewerbungsschluss ist jeweils der 15.11. des Vorjahres. Im anschließenden Auswahlverfahren berücksichtigen wir alle Bewerbungen, die fristgerecht und vollständig bei uns eingegangen sind. Bewerbungsformulare können bei der Rechtsanwaltskammer Stuttgart unter rauleder-roelle@rak-stuttgart.de angefordert werden.

Ein Anspruch zur Aufnahme in die Begabtenförderung berufliche Bildung besteht nicht.

Wer informiert?

Rechtsanwaltskammer Stuttgart
Abt. Ausbildung
Frau Rauleder-Roelle

Werastr. 23
70182 Stuttgart

Telefax: 0711-246396
E-Mail: rauleder-roelle spamgeschützt @ spamgeschützt rak-stuttgart.de

 

 

 

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